Zeugnisse & Abschlüsse

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss (mittlere Reife), Fachhochschulreife und Abitur an der Freien Waldorfschule auf der Alb sind den staatlichen Abschlüssen rechtlich gleichgestellt.

Der Hauptschulabschluss kann ab Klasse 9 in jeder Klassenstufe am Ende des Schuljahres abgelegt werden. Die Leistungen der in der jeweiligen Klasse unterrichteten Fächer werden neben dem üblichen Waldorfzeugnis in Noten dargestellt (Hauptschulniveau, Klasse 9).

In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss die erteilte Note durch eine schriftliche Klausur aus dem laufenden Unterricht belegt werden.

Ansprechpartnerin (Hauptschulabschluss):
Dr. Jennifer Sturm

Der Realschulabschluss (mittlere Reife) kann in Klasse 12 gemacht werden. Mitte der 11. Klasse werden die Schüler, die bis zu diesem Zeitpunkt gemeinsam unterrichtet wurden, durch die Klassenkonferenz in Absprache mit den Schülern und mit den Eltern in die Realschul- und die Fachhochschulreifegruppe geteilt.

Der Realschulabschluss ist eine landesweite, zentrale Prüfung, die bundesweit anerkannt wird. Die Prüfungsaufgaben sind mit denen an staatlichen Realschulen identisch. Schriftlich geprüft wird in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Im Fach Englisch erfolgt im März zusätzlich eine mündliche Prüfung (=Kommunikationsprüfung), die relativ zum schriftlichen Teil der Englischprüfung zur Hälfte zählt. Im Juli finden die mündlichen Prüfungen in den Fächern Geschichte, Biologie, sowie Mathematik und/oder Deutsch statt.

Bestanden hat die Realschulprüfung, wer mindestens die Durchschnittsnote 4,0 erreicht und in keinem Fach ein “ungenügend” erhalten hat. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal wiederholt oder aber der Hauptschulabschluss erworben werden.

Das Realschulabschlusszeugnis berechtigt zum Besuch einer Fachoberschule, welche zum Fachabitur führt. Schüler, die die Realschulabschlussprüfung mit einer guten Note abgeschlossen haben, können zudem auch im nächsten Jahr die Fachhochschulreifeprüfung ablegen, indem sie die 12. Klasse wiederholen.

Ansprechpartner (Realschulabschluss):
Christian Eichhorn

Die Prüfung findet in Klasse 12 statt. Mitte der 11. Klasse werden die Schüler, die bis zu diesem Zeitpunkt gemeinsam unterrichtet wurden, durch die Klassenkonferenz in Absprache mit den Schülern und deren Eltern in die Realschul- und die Fachhochschulreifegruppe eingeteilt.

Die Fachhochschulreife ist eine zentrale, landesweite Prüfung. Nur Schüler, die Waldorfschüler ab Klasse 9 waren, können diese Prüfung ablegen. Sie gilt uneingeschränkt in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin und Hessen, dagegen wird sie in Bayern und Sachsen grundsätzlich nicht anerkannt. Studienmöglichkeiten in anderen Bundesländern sind u.U. nach Absprache mit der einzelnen Hochschule möglich.

Die Fachhochschulreifeprüfung gliedert sich in den schulischen und in den berufsbezogenen (praktischen) Teil.

Im schulischen Teil werden die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schriftlich geprüft. Mündliches Prüfungsfach ist Biologie. Die Fächer Geschichte, Geografie, Musik oder die 2. Fremdsprache sind sogenannte Hospitationsfächer, für die die durch den unterrichtenden Fachlehrer erteilten Jahresnoten übernommen werden, nachdem sich ein Kollege von einer staatlicher Schule durch eine Hospitation vom Leistungsstand der Schüler überzeugt hat. Bestanden hat den schulischen Teil, wer in allen Hospitationsfächern und in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie mindestens die Durchschnittsnote 4,0 erreicht und in keinem Fach ein “ungenügend” erhalten hat. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal wiederholt werden.

Im berufsbezogenen Teil findet die Prüfung im Fach Schreinern oder im Fach Gestalten statt. Zu Beginn von Klasse 11 hatten sich die Schüler für eines dieser Fächer entschieden, welches dann zwei Jahre ausschließlich als handwerklich-künstlerisches Fach unterrichtet wurde. Als ein Teil der Prüfung ist in Klasse 12 eine Jahresarbeit im Fach Schreinern oder im Fach Gestalten anzufertigen, die benotet wird. Außerdem finden eine praktische Prüfung und eine mündliche Einzelprüfung in Kunstgeschichte bzw. in Fachkunde statt. Die Endnote errechnet sich als Durchschnitt aus den Leistungen in allen drei Prüfungsteilen. Der berufsbezogene Teil ist bestanden, wenn diese Durchschnittsnote mindestens 4,0 beträgt und keine dieser Noten “ungenügend” ist.

Der schulische und der berufsbezogene Teil werden unabhängig voneinander bewertet.  Für den Zugang zu einer Fachhochschule verlangt das Kultusministerium für Waldorfschüler die Ableistung einer 9-monatigen Tätigkeit außerhalb der Schule. Welche Tätigkeiten für diese „praktische Tätigkeit“ in Frage kommen, beschreibt eine Handreichung des Bundes der Freien Waldorfschulen (FSJ, FÖJ, Ausbildung, Praktikum, Wehrdienst). Die Anerkennung des FH-Zeugisses nach Ableistung der praktischen Tätigkeit erfolgt durch das Schulbüro der Freien Waldorfschule auf der Alb.

Ansprechpartner (Fachhochschulreife):
Tobias Hille

Das Abitur ist eine landesweite, zentrale Prüfung, die in Klasse 13 abgelegt wird. Voraussetzung für die Aufnahme in die 13. Klasse ist die bestandene Fachhochschulreifeprüfung in der 12. Klasse. Die Aufgaben sind mit denen an den Allgemeinbildenden Gymnasien identisch.

Schriftlich geprüft werden im Abitur zurzeit die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Geschichte. Die erreichten Notenpunkte werden jeweils mit dem Faktor 11 multipliziert.

Mündlich geprüft werden zurzeit die zweite Fremdsprache (Russisch oder Französisch) und Biologie. Hospitationsfächer sind derzeit Geografie und Musik. Die mündlichen Fächer und die Hospitationsfächer werden 4-fach gewichtet.

Bestanden hat die Prüfung, wer in keinem Fach 0 Punkte und in zwei der schriftlich geprüften Fächer sowie in einem tatsächlich mündlich geprüften Fach und in einem Hospitationsfach mindestens 5 Punkte von insgesamt 15 Punkten erreicht hat. In den schriftlichen Fächern müssen mindestens 220, in den mündlichen Fächern mindestens 80 Punkte erreicht werden.

Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal wiederholt werden.

Ansprechpartnerin (Abitur):
Diana Berger

In Waldorfschulen werden die Schüler unabhängig von ihren kognitiven Begabungen gemeinsam von der 1. bis zur 13. Klasse unterrichtet. Das Erlernen sozialer Kompetenzen in einer möglichst stabilen Klassengemeinschaft von Schülern unterschiedlicher Begabung wird als lebensnaher angesehen als ein notenorientiertes Lernen von Schülern derselben Begabungsbandbreite. Ein Wiederholen der Klasse ist nur in sehr begründeten Ausnahmen wie z. B. nach einer längeren Krankheit vorgesehen.

Waldorfschulen vertrauen auf das Lernen im gegenseitigen Miteinander: schneller begreifende Schüler lernen am meisten, wenn sie Gelegenheit bekommen, langsamer begreifenden Schülern etwas zu erklären. Letztere lernen besser, wenn sie nicht ausschließlich auf die Erklärungen des Lehrers angewiesen sind. Das gemeinsame Lösen von Aufgaben in Gruppen mit unterschiedlichen Begabungen ist eine der Herausforderungen des Berufslebens, auf die wir die Schüler vorbereiten möchten.

Dabei schafft die Waldorfschule das Leistungsprinzip nicht ab, sondern setzt individuelle Leistungsförderung durch vielfältige Angebote an die Stelle abstrakter Leistungsmessung.

Die Zeugnisse enthalten keine Zensuren, sondern blicken auf die Begabung, die Leistung, die Entwicklung und das Bemühen des einzelnen Schülers im vergangenen Schuljahr in den verschiedenen Fächern zurück und beschreiben diese ausführlich. Noten werden neben diesen Beurteilungen erst gegen Ende der Schulzeit vergeben.